TRwS 781:2024 – Was hat sich für Tankstellenbetreiber geändert?
Die neue TRwS 781:2024 (DWA-A 781) bringt wichtige Änderungen für die Eigenkontrolle an Tankstellen. Hier erfahren Sie, was sich gegenüber der alten Fassung konkret verändert hat.
Mit der TRwS 781:2024 (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die bisherige DWA-A 781 grundlegend überarbeitet. Für Tankstellenbetreiber ergeben sich daraus konkrete Änderungen in der Praxis.
Was ist die TRwS 781?
Die TRwS 781 konkretisiert die Anforderungen aus AwSV §46 für Tankstellen und Kraftstofflager. Sie legt fest, was genau kontrolliert werden muss, wie Prüfungen dokumentiert werden und welche Intervalle einzuhalten sind. Als technische Regel hat sie eine sogenannte „Vermutungswirkung": Wer die TRwS 781 einhält, erfüllt automatisch die gesetzlichen Anforderungen der AwSV.
Die wichtigsten Änderungen 2024
1. Präzisierung der Eigenkontroll-Checklisten
Die neue Fassung enthält detailliertere Prüfchecklisten für:
- Zapfsäulen und Zapfschächte (täglich)
- Leichtflüssigkeitsabscheider (monatlich)
- Erdtanks und Domschächte (jährlich)
Die Checklisten sind stärker an die Praxis angepasst und berücksichtigen moderne Doppelwand-Tanks und elektronische Leckagemeldeanlagen.
2. Digitale Dokumentation ausdrücklich anerkannt
Die TRwS 781:2024 erkennt erstmals ausdrücklich die digitale Führung des Eigenkontrollbuchs an — sofern die Aufzeichnungen fälschungssicher und jederzeit abrufbar sind. Papier ist nicht mehr zwingend erforderlich.
3. Neue Anforderungen an den Leichtflüssigkeitsabscheider
Die monatliche Funktionsprüfung des LFA muss nun dokumentieren:
- Schlammspiegelstand
- Zustand des Ölabsperrverschlusses
- Ergebnis der Schwimmerprüfung
4. Klarere Regelungen für Eigenverbrauchstankstellen
Hoftankstellen (Landwirtschaft) und Betriebstanklager (Speditionen) werden in der neuen Fassung klarer von öffentlichen Tankstellen abgegrenzt. Für Eigenverbrauchsanlagen bis 1.000 Liter gelten vereinfachte Anforderungen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Bestehende Papier-Klemmbretter können weiterhin genutzt werden — müssen aber die neuen Checklisten-Felder abdecken. Wer auf digitale Lösungen setzt, ist in der Regel automatisch compliant, da Softwareanbieter ihre Checklisten an die neue TRwS 781:2024 angepasst haben.
Fazit
Die TRwS 781:2024 bringt mehr Klarheit und erkennt digitale Dokumentation offiziell an. Tankstellenbetreiber sollten ihre bestehenden Prozesse bis Ende 2025 auf die neuen Anforderungen prüfen.
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