Ölabscheider an der Tankstelle: Wartung, Prüfpflichten und Kosten
Der Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) ist an jeder Tankstelle Pflicht — und er unterliegt eigenen Prüfintervallen nach DIN 1999-100 und AwSV. Wer die Fristen versäumt, riskiert Mängel bei der ZSE-Sachverständigenprüfung.
1. Was ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider und warum ist er Pflicht?
Ein Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) trennt Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öl) aus dem Abwasser des Abfüllplatzes, bevor es in die Kanalisation gelangt. Er ist nach DIN 1999-100 und AwSV an jeder Tankstelle vorgeschrieben, die einen befestigten Abfüllplatz hat.
2. Rechtsgrundlagen: DIN 1999-100, AwSV, TRwS 781
Die Prüfpflichten ergeben sich aus DIN 1999-100 (Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten), AwSV §46 (Eigenkontrolle) und TRwS 781:2024 (Betrieb und Instandhaltung Tankstellen). Die Kombination aller drei Regelwerke ergibt die konkreten Pflichten des Betreibers.
3. Prüfintervalle im Überblick
4. Was kostet die LFA-Generalinspektion?
Die 5-jährige Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung kostet nach Marktrecherchen durchschnittlich ca. 1.000 € — abhängig von Abscheidergröße, Region und Anbieter. Die Generalinspektion wird häufig zusammen mit der AwSV-Sachverständigenprüfung an einem Tag durchgeführt, was Kosten spart.
5. Was muss im Eigenkontrollbuch dokumentiert werden?
- • Datum und Ergebnis der monatlichen Funktionsprüfung
- • Datum der halbjährlichen Wartung und Name des Fachbetriebs
- • Menge des abgepumpten Inhalts
- • Datum und Ergebnis der 5-jährigen Generalinspektion
- • Festgestellte Mängel und Behebungsmaßnahmen
6. TankstellenEK: LFA-Fristenverwaltung und Protokoll-Integration
TankstellenEK verwaltet alle LFA-Prüffristen automatisch: monatliche Eigenkontrolle, halbjährliche Wartungserinnerung und 5-jährige Generalinspektion. Die Dokumentation erfolgt direkt in der App — vollständig und revisionssicher.
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