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Wissen/TRwS 781:2024

TRwS 781:2024 (DWA-A 781) — Die Neuerungen für Tankstellenbetreiber

TRwS 781 wurde im Januar 2024 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Betreiber müssen wissen: Sachverständige prüfen bei der nächsten ZSE nach der neuen Fassung — Anlagen, die nach der alten TRwS 781:2011 betrieben wurden, können Mängel aufweisen.

1. Was ist TRwS 781 und welche Rechtskraft hat sie?

Die Technische Regel für wassergefährdende Stoffe (TRwS) 781, herausgegeben von der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) als DWA-A 781, konkretisiert die Anforderungen der AwSV für Tankstellen. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik im Sinne WHG §62 Abs. 2 — Sachverständige und Behörden setzen ihre Einhaltung voraus.

2. Was hat sich 2024 geändert?

DGMK-Forschungsbericht 822 — Ortbeton-Betonböden

Die Überarbeitung basiert wesentlich auf dem DGMK-Forschungsbericht 822 zur Fugendichtigkeit bei Ortbeton-Betonböden an Tankstellen. Neue Anforderungen an Fugenabdichtungen und Rückhaltevermögen von Abfüllplätzen wurden aufgenommen.

HVO-Diesel (DIN EN 15940) — neuer Kraftstoff

Paraffinischer Dieselkraftstoff (HVO, DIN EN 15940) wurde als eigenständiger Stoff in TRwS 781:2024 aufgenommen. Betreiber, die HVO anbieten, müssen die spezifischen Anforderungen für diesen Kraftstoff beachten.

Detailliertere Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen

Die Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen bei Zapfsäulen und Abfüllplätzen wurden präzisiert und auf den Stand der Technik nach DGMK 822 gebracht.

Abstimmung mit TRwS 779 und TRwS 786

TRwS 781:2024 wurde mit den übergeordneten TRwS 779 (Allgemeines) und TRwS 786 (Abfüllanlagen) abgestimmt — für ein konsistentes Regelwerk.

Klarstellungen zur Eigenkontrolle

Kapitel Betrieb und Instandhaltung: Konkretisierungen zu Eigenkontrollpflichten, Dokumentationsanforderungen und Betriebstagebuch.

3. Was bedeutet das für die Eigenkontrolle?

Die tägliche Sichtkontrolle und deren Dokumentation im Eigenkontrollbuch bleibt Pflicht — aber TRwS 781:2024 präzisiert, was genau geprüft werden muss. Betreiber sollten ihre bestehenden Checklisten auf Aktualität prüfen.

4. Wie TankstellenEK TRwS 781:2024 umsetzt

TankstellenEK bildet die Checklisten nach TRwS 781:2024 vollständig ab — einschließlich der neuen Anforderungen für HVO-Diesel-Anlagen. Beim Update auf TRwS 781:2024 werden Ihre Protokolle automatisch auf die neuen Anforderungen aktualisiert.

TankstellenEK bildet TRwS 781:2024 vollständig ab

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