Für Marina- & Hafenbetreiber
Bootstankstelle am See oder Hafen — AwSV §46 einfach erfüllen
Schwimmende und stationäre Treibstoffanlagen an Seen, Flüssen und Häfen unterliegen AwSV §46 und TRwS 781, sofern Kraftstoffe für Boote und Fahrzeuge abgegeben werden. TankstellenEK bringt die Eigenkontrolle direkt auf Ihr Smartphone — auch ohne Netz am Steg.
Besonderheiten bei Bootstankstellen
Pontontankstellen (schwimmend)
Schwimmende Tankstellen erfordern besondere Rückhaltemaßnahmen gegen Kraftstoffaustritt ins Gewässer. TRwS 781:2024 schreibt spezifische Sicherheitseinrichtungen vor, die täglich geprüft werden müssen.
Gewässerschutz-Anforderungen
Anlagen direkt an Gewässern unterliegen in der Regel erhöhten Schutzanforderungen — oft gelten Wasserschutzgebiets-Intervalle (2,5 Jahre statt 5 Jahre für die ZSE-Prüfung).
TankstellenEK für Ihre Bootstankstelle
- Mobile Sichtkontrolle direkt am Steg — auch offline bei schlechtem Empfang
- Geführte Checklisten nach TRwS 781:2024, angepasst an Bootstankstellen
- Automatische ZSE-Fristen-Erinnerung für die 5-jährige Sachverständigenprüfung
- Revisionssichere PDF-Akte für Hafenbehörde und Untere Wasserbehörde