Die 5-jährige ZSE-Prüfung an der Tankstelle: Was Sie wissen müssen
Die Sachverständigenprüfung (ZSE) nach AwSV §47 ist für jeden Tankstellenbetreiber Pflicht — alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre. Wer den Termin verpasst, riskiert die Stilllegung seiner Anlage.
1. Was ist die ZSE-Prüfung und wer führt sie durch?
Die Sachverständigenprüfung nach AwSV §47 (kurz: ZSE = Zugelassener Sachverständiger Erstprüfung / Wiederholungsprüfung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gesamtprüfung aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile einer Tankstelle. Sie darf ausschließlich von einem nach AwSV §52 zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden — z.B. von DEKRA, TÜV SÜD, TÜV NORD oder zugelassenen Sachverständigenbüros.
2. Rechtsgrundlagen: AwSV §47 und Anlage 5/6
Die Prüfpflicht ergibt sich aus AwSV §47 in Verbindung mit Anlage 5 und 6 AwSV. Die technischen Prüfanforderungen sind in TRwS 781:2024 (DWA-A 781)festgelegt. Zusätzlich gilt die BetrSichV für Zapfsäulen als Druckanlagen — hier ist eine separate ZÜS-Prüfung (Zugelassene Überwachungsstelle) erforderlich.
3. Prüfintervalle: 5 Jahre / 2,5 Jahre in Schutzgebieten
4. Was prüft der Sachverständige genau?
- • Dichtheit der unterirdischen Tanks und Rohrleitungen
- • Rückhalteeinrichtungen am Abfüllplatz (Betonboden, Rinnen, Abscheider)
- • Zapfsäulen und deren Sicherheitseinrichtungen
- • Leichtflüssigkeitsabscheider (Generalinspektion)
- • Grenzwertgeber und Überfüllsicherungen
- • Leckagedetektion und Anzeigesysteme
- • Vollständigkeit der Eigenkontroll-Akte der letzten 5 Jahre
5. Was kostet eine ZSE-Prüfung?
Keine offiziellen Preislisten sind öffentlich verfügbar. Auf Basis von Marktrecherchen sind folgende Orientierungswerte realistisch:
- • AwSV-Sachverständigenprüfung kleine Station: ca. 800–1.800 €
- • Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider: ca. 1.000 €
- • Gesamtkosten (AwSV + BetrSichV + LFA) an einem Tag: ca. 2.000–4.000 €
Hinzu kommen Kosten für Nachprüfungen bei Mängeln — ein häufiger Grund für Mängel ist die unvollständige Eigenkontroll-Akte.
6. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- • Vollständige Eigenkontroll-Akte (Betriebstagebuch) der letzten 5 Jahre
- • Letzte ZSE-Prüfberichte
- • Wartungsnachweise Leichtflüssigkeitsabscheider
- • BetrSichV-Prüfberichte für Zapfsäulen
- • Anlagendokumentation (Bestandspläne, Typenschilder)
7. Wie TankstellenEK die ZSE-Vorbereitung automatisiert
TankstellenEK erinnert Sie automatisch 90, 60 und 30 Tage vor dem ZSE-Pflichttermin. Vor der Prüfung exportieren Sie die vollständige Eigenkontroll-Akte als PDF — lückenlos, chronologisch geordnet, revisionssicher.
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