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Wissen/ZSE-Sachverständigenprüfung

Die 5-jährige ZSE-Prüfung an der Tankstelle: Was Sie wissen müssen

Die Sachverständigenprüfung (ZSE) nach AwSV §47 ist für jeden Tankstellenbetreiber Pflicht — alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre. Wer den Termin verpasst, riskiert die Stilllegung seiner Anlage.

1. Was ist die ZSE-Prüfung und wer führt sie durch?

Die Sachverständigenprüfung nach AwSV §47 (kurz: ZSE = Zugelassener Sachverständiger Erstprüfung / Wiederholungsprüfung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gesamtprüfung aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile einer Tankstelle. Sie darf ausschließlich von einem nach AwSV §52 zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden — z.B. von DEKRA, TÜV SÜD, TÜV NORD oder zugelassenen Sachverständigenbüros.

2. Rechtsgrundlagen: AwSV §47 und Anlage 5/6

Die Prüfpflicht ergibt sich aus AwSV §47 in Verbindung mit Anlage 5 und 6 AwSV. Die technischen Prüfanforderungen sind in TRwS 781:2024 (DWA-A 781)festgelegt. Zusätzlich gilt die BetrSichV für Zapfsäulen als Druckanlagen — hier ist eine separate ZÜS-Prüfung (Zugelassene Überwachungsstelle) erforderlich.

3. Prüfintervalle: 5 Jahre / 2,5 Jahre in Schutzgebieten

Lage der AnlageZSE-Intervall
Normales GebietAlle 5 Jahre (nach AwSV Anlage 5)
Wasserschutzgebiet Zone I/IIAlle 2,5 Jahre (nach AwSV Anlage 6)
ÜberschwemmungsgebietAlle 2,5 Jahre (nach AwSV Anlage 6)
Bei wesentlicher ÄnderungErneute Sachverständigenprüfung

4. Was prüft der Sachverständige genau?

  • • Dichtheit der unterirdischen Tanks und Rohrleitungen
  • • Rückhalteeinrichtungen am Abfüllplatz (Betonboden, Rinnen, Abscheider)
  • • Zapfsäulen und deren Sicherheitseinrichtungen
  • • Leichtflüssigkeitsabscheider (Generalinspektion)
  • • Grenzwertgeber und Überfüllsicherungen
  • • Leckagedetektion und Anzeigesysteme
  • Vollständigkeit der Eigenkontroll-Akte der letzten 5 Jahre

5. Was kostet eine ZSE-Prüfung?

Keine offiziellen Preislisten sind öffentlich verfügbar. Auf Basis von Marktrecherchen sind folgende Orientierungswerte realistisch:

  • • AwSV-Sachverständigenprüfung kleine Station: ca. 800–1.800 €
  • • Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider: ca. 1.000 €
  • • Gesamtkosten (AwSV + BetrSichV + LFA) an einem Tag: ca. 2.000–4.000 €

Hinzu kommen Kosten für Nachprüfungen bei Mängeln — ein häufiger Grund für Mängel ist die unvollständige Eigenkontroll-Akte.

6. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • • Vollständige Eigenkontroll-Akte (Betriebstagebuch) der letzten 5 Jahre
  • • Letzte ZSE-Prüfberichte
  • • Wartungsnachweise Leichtflüssigkeitsabscheider
  • • BetrSichV-Prüfberichte für Zapfsäulen
  • • Anlagendokumentation (Bestandspläne, Typenschilder)

7. Wie TankstellenEK die ZSE-Vorbereitung automatisiert

TankstellenEK erinnert Sie automatisch 90, 60 und 30 Tage vor dem ZSE-Pflichttermin. Vor der Prüfung exportieren Sie die vollständige Eigenkontroll-Akte als PDF — lückenlos, chronologisch geordnet, revisionssicher.

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